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| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte Das Merkmal des Angebotswerkes im Gegensatz zum Auftragswerk besteht darin, daß es inhaltlich nicht auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei Übernahme eines Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen (z.B. eine Rapportzeichnung anzufertigen), löst einen ergänzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und in verwandten Gebieten wie Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der besonderen Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fallen ist die kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. 1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Firma Raffelt Mediendesign sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3 Ohne Zustimmung der Firma Raffelt Mediendesign dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist unzulässig. 1.4 Die Werke der Firma Raffelt Mediendesign dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. 1.5 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Firma Raffelt Mediendesign. 1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Firma Raffelt Mediendesign. 1.7 Über den Umfang der Nutzung steht Raffelt Mediendesign ein Auskunftsanspruch zu. 2. Honorar 2.2 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des AGD (Allianz deutscher Designer). 2.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich! 2.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe des Honorars; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Raffelt Mediendesign Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten 3.2 Im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. 3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet. 3.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr 4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Raffelt Mediendesign zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters. 5. Korrektur und Produktionsüberwachung 5.2 Vor Drucklegung erhält der Auftraggeber einen Entwurf, den er nach sachlichrichtiger Prüfung durch seine Unterschriftsleistung als zutreffend und für sich verbindlich anerkennt. 6. Haftung 6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 6.3 Soweit die Firma Raffelt Mediendesign auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Raffelt Mediendesign, stellt er sie von der Haftung frei. 6.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz ist eine Haftung der Firma Raffelt Mediendesign nicht ausgeschlossen. 6.6 Die der Firma Raffelt Mediendesign zur Reproduktion etc. zur Verfügung gestellten Originale wie Fotos, Urkunden, Gemälde usw. werden durch Raffelt Mediendesign nicht versichert. Für Verlust, Beschädigung wird nicht gehaftet. 7. Belegexemplare 8. Gestaltungsfreiheit 8.2 Die Raffelt Mediendesign überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. 9. Erfüllungsort 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
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